AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – THElimit sportswear e.u.
(Stand 01. November 2010)

1. Allgemeines
1.1 Für alle Verkäufe von Waren im Rahmen von THElimit sportswear e.u. gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichungen
müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2 Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, Einkaufsbedingungen des Käufers
als verbindlich anzuerkennen. Es ist auch nicht berechtigt, von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Mündliche
Nebenabreden sind nicht zulässig. Diese müssen in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die
Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Dies gilt insbesondere auch für solche Bestimmungen, die gegenüber Nichtkaufleuten keine Rechtswirksamkeit
entfalten können. Für Nichtkaufleute gelten die folgenden Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen das AGBG verstoßen.
2. Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag sowie Lieferzeiten gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als verbindlich.
Die Lieferverpflichtung gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Vorlieferanten. Angaben zur Lieferzeit sind
annähernd. Sie beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung und setzt voraus, dass sämtliche Druckvorlagen von Seiten des Kunden bei uns
vorliegen. Auftragsänderungen nach Auftragsbestätigung können den Liefertermin beeinflussen und neue Lieferzeiten hervorrufen, welche
erneut durch uns schriftlich bestätigt werden müssen. Erfolgt keine Ablehnung einer Auftragsbestätigung gilt diese als angenommen.
3. Veredelung
3.1 Unter Veredelung wird die weitere Be- oder Verarbeitung von Waren verstanden (Druck, Stickerei, Sonderfarbkombinationen etc.). Bei telefonisch
übermittelten Texten für Veredelungen kann keine Gewähr übernommen werden. Das Risiko trägt der Kunde. Die Position der Veredelungsmotive
wird von uns nach den jeweiligen Gegebenheiten festgelegt, wenn nicht der Kunde eindeutige schriftliche Angaben dazu macht. Mit der
Auftragserteilung für Veredelungen stellt uns der Kunde von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Kennzeichnungsrechten oder
anderer Rechte Dritter frei.
4. Lieferung
4.1 Lieferungen erfolgen ab jeweiligem Speditionslager Österreich und/oder Werk Großarl, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart
ist.
4.2 Geringe Abweichungen hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Farbe und ähnlicher Merkmale, insbesondere
auch technische oder konstruktive Verbesserungen und Anpassungen aufgrund technischer Weiterentwicklung bleiben vorbehalten,
soweit die Ware für den Besteller keine unzumutbare Änderung erfährt.
4.3 Auftragsbestätigungen, welche veredelte Ware beinhalten, setzen voraus, dass sämtliche Druckvorlagen vollständig kundenseitig bei uns
vorliegen. Auftragsänderungen nach Auftragsbestätigung können den Liefertermin beeinflussen und neue Lieferzeiten hervorrufen, die erneut
durch uns bestätigt werden müssen.
4.4 Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem der Besteller mit seinen Vertragspflichten innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen
auch aus anderen Verträgen in Verzug ist. Durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers verlängert sich
die Lieferfrist in angemessener Weise.

4.5 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, Epidemien, Aus- und Einfuhrverbote,
Feuer, Verkehrs- oder Transportbehinderungen und Sperren, Transportverlusten oder ähnliche Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben,
verzögert, so sind wir verpflichtet, den Besteller darüber zu unterrichten. In diesem Falle verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Das gleiche gilt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden, obwohl wir mit einem Vorlieferanten rechtzeitig und
mit der im kaufmännischen Verkehr üblichen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen und diesbezüglich die uns obliegenden
Verpflichtungen erfüllt haben.
4.6 Wird die Ware in Folge Vorbezeichneter (Ziff. 4.5) höherer Gewalt oder mangels richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung für uns nachträglich
unmöglich oder in unzumutbarer Weise erschwert, so sind wir berechtigt, wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
4.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, welche jeweils gesondert berechnet werden können.
4.8 Versandkosten von und zu dem Besteller für unberechtigte Reklamationen werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
4.9 Die Preise gelten ab Auslieferungslager ohne Verpackung. Sie schließen Versandkosten wie Fracht, Porto, Versicherung und ähnliches nicht
ein.
4.10 Wird eine Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine schriftliche, vom Kunden nach Eintritt des Verzuges gesetzte
Nachfrist von vier Wochen erfolglos verstrichen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vetrag zurückzutreten.
5. Versand
5.1 Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur,
Frachtführer oder die sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt und bei Selbstabholung mit Übergabe an den
Besteller über.
5.2 Verpackung, Versandweg und Versandart sind, wenn nicht anders vereinbart, unserem pflichtgemäßem Ermessen überlassen. Eine Haftung
für Versandwahl sowie termingemäßen Eintreffen der Ware ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die bereitgestellte Ware auf seine Kosten und Gefahr.
In diesem Falle steht die Versandbereitschaft der Auslieferung an den Transportführer gleich.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Ware und nicht auf Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter
Behandlung oder natürlicher Abnutzung durch Besteller oder Endabnehmer beruhen. Wird Ware preisreduziert unter ausdrücklichem Hinweis
auf bestimmte Mängel verkauft, so sind insoweit Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
6.2 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen auch wenn Muster übersandt waren. Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich
nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
6.3 Bei Vorliegen eines Mangels haben wir das wahlweise Recht zur Wandlung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der gelieferten
Ware. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die Wandlung des
Vertrages oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Wir können die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung von einer unter Berücksichtigung
des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Besteller abhängig machen.

6.4 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung hat uns der Besteller in angemessener
Weise Zeit und Gelegenheit zu geben und auf unser Verlangen die gerügte Ware zurückzusenden. Andernfalls entfällt die Gewährleistungspflicht.
Die Rücksendung muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
6.5 Vorstehende Gewährleistungsregeln gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer aber genehmigungsfähiger Waren.
7. Schadenersatzansprüche des Bestellers
7.1 Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7.2 Bei Verzug oder Unmöglichkeit, sofern diese Umstände nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, beschränkt
sich ein hierauf gestützter Schadenersatzanspruch auf Ersatz des unmittelbaren Schadens, soweit er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vorhersehbar und in typischer Weise durch den Verzug oder die Ungmöglichkeit verursacht ist. Der Verzögerungsschaden beschränkt
sich auf höchstens 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig vertragsgemäß genutzt
werden kann. Auch der Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns im Rahmen des Schadenersatzanspruches wegen Nichterfüllung bei Verzug
und Unmöglichkeit beschränkt sich auf 10% vom Wert der Gesamtlieferung, die infolge Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht vertragsgemäß
genutzt werden kann.
7.3 Bei veredelten Waren und Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von 10% des Gesamtlieferumfangs zulässig.
8. Zahlung
8.1 Zahlungen haben innerhalb der vereinbarten Frist rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer so zu erfolgen, daß uns der für
den Rechnungsausgleich verinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung steht. Soweit nicht anders vereinbart ist, gelten unsere
Zahlungsbedingungen laut Auftrag. Zahlungsvergünstigungen setzen einen entpsrechenden Vermerk auf der jeweiligen Rechnung voraus und
haben nur dann Gültigkeit, wenn alle früher fälligen unstimmigen Rechnungen beglichen sind.
8.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden 30 Tage nach Ablieferung der Waren 6% Verzugszinsen über dem jeweils von der Österreichischen
Nationalbank festgesetzten Diskontsatz berechnet. Weitere Schadenersatzforderungen behalten wir uns vor. Weiterhin werden ab der
zweiten Mahnstufe pro Mahnstufe Euro 25,00 Mahngebühren in Rechnung gestellt.
8.3 Zurückbehaltungsrechte des Bestellers, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sowie Aufrechnung mit bestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
8.4 Werden die Zahlungsbedingungen vom Besteller nicht eingehalten oder der Lieferantin nach Verstragsabschluß sonstige Umstände (z.B.
Wechselprotest, Zahlungsrückstände, Einzelzwangsvollstreckung) bekannt, die nach kaufmännischer Sicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Bestellers zu mindern, so werden alle Forderungen unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist oder von der Laufzeit etwa eingenommener
Wechsel oder sonstiger Papiere sofort fällig. In diesem Falle können wir unter Fristsetzung (ca. drei Tage) sofortige Zug-um-Zug Zahlung
oder angemessene Sicherheitsleistungen für von uns noch ausstehende Lieferungen verlangen. Wird dieses Verlangen nicht erfüllt, so können
wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.
8.5 Bei Zahlungseinstellung, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleichs- oder Konkursantrag des Bestellers besitzen wir das Recht zum
sofortigen Rücktritt.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der küntigen entstehenden Forderungen beglichen sind, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen
bezahlt wurde.
9.2 Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
erwachsen, zur Sicherung der in Ziffer 9.1 bezeichneten Forderung an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt,
solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Einziehungsermächtigung deckt nicht den Forderungsverkauf.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Weiterverkaufsforderung in
Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Verkaufserlös aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware
durch die Vorbehaltskäuferin stehen also ausschließlich der Verkäuferin zu.
9.3 Der Besteller ist auf Verlangen verpflichtet, uns über alle (Ziffer 9.2) abgetretenen Forderungen, die zum Einzug erforderlichen Angaben zu
machen, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift und Höhe der Forderung, Datum und Nummer der Rechnung zu erteilen
und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Besteller trägt alle Kosten der Einziehung und etwaiger Sicherungsmaßnahmen.
9.4 Der Besteller hat uns eine Pfändung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Ansprüche sowie sonstige Beeinträchtigungen unserer
Eigentumsrechte unverzüglich mitzuteilen und Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen.
9.5 Erfüllt der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, so sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet.
9.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt.
10. Nichtabnahme
10.1 Bei Abnahmeverzug des Bestellers steht uns nach Setzung einer angemessenen Frist das Recht zu, entweder Abnahme des ganzen oder
eines Teiles des Auftrages oder Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für den Schadenersatzanspruch
wegen Nichterfüllung gilt Ziffer 8.6.
11. Preise
11.1 Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise als Nettopreise in EURO, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sie
sind bis zum Erscheinen der folgenden Preisliste gültig. Preiskorrekturen durch Tagespreisschwankungen bei den Waren behalten wir uns vor.
Musterwaren werden grundsätzlich zum Einzelpreis berechnet. Liegt der Netto-Warenwert unter Euro 50,00, wird eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von Euro 5,00 berechnet.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
12.1 Erfüllungsort für beide Teile ist St. Johann im Pongau. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragspartner aus diesem Vertrag ist das in St.
Johann im Pongau sachlich und örtlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelassenen
Gerichtsstand zu verklagen.
12.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Diesen Eintrag drucken, speichern, senden oder teilen auf:
  • Print
  • Facebook
  • Twitter
  • Add to favorites
  • PDF
  • RSS
Seite 1 von 11

Kalender

Mai 2012
M D M D F S S
« Feb    
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  

Kollektion

Lade Dir den Flash Player, um die Diashow zu sehen.